| AGB - Ausstattung
1) Tischdecken
Gemietete Tischdecken werden sauber und gemangelt übergeben. Nach der
Veranstaltung bleiben diese auf den Tischen liegen, um Flecken und
Schäden einfach zu behandeln, bzw. zu erkennen.
2) Geschirr + Besteck
Das Geschirr wird in der angemieteten Menge spülmaschinensauber
übergeben. Eventuell muss der Mieter also nachpolieren. Nach der
Veranstaltung muss alles spülmaschinensauber wieder zurückgegeben
werden. Eventueller Bruch oder Verlust ist anzugeben und muss ersetzt
werden (s. anliegende Liste). Zusätzliche oder eigene Geschirrteile
können in der Teeküche des Alten Obstkellers gereinigt werden (keine
Haftung!).
3) Tische / Bestuhlung
Zwei Wochen vor der Veranstaltung ist dem Vermieter der gewünschte
Stellplan von Tischen, Stühlen und Theken, o.ä. mitzuteilen. Das Stellen
der Tische erfolgt durch den Obstkeller. Nach der Veranstaltung können
die Tische / Stühle stehen bleiben. Besenreine Rückgabe genügt. Alle
Rattankorbstühle sind mit Kissen versehen. Die Bankettstühle werden ausschliesslich
mit Stuhlhussen und gegen Aufpreis vermietet.
4) Getränke / Kühlung /
Zapfanlage
Der Alte Obstkeller verfügt über eine Edelstahl-Zapfanlage (Fassgröße
15l oder 30 l) mit integrierter Durchlaufkühlung, CO2 Flasche und Gläserspülbecken.
Als Fassbier bitte Biere der Schlappeseppel Brauerei nutzen!
5) Dekoration
Gerne vermitteln wir Kontakt zu Floristen und Dekorateuren. Selbstverständlich
steht es frei, selbst zu dekorieren. Sämtliche Dekorationen (und auch
dadurch entstandene Verschmutzungen wie Wachsflecken, Tannennadeln,
Konfetti, Reißzwecken in den Holzbalken o.ä.) sind vom Mieter zu
beseitigen. Mehraufwand wird in Rechnung gestellt. Nicht gestattet sind:
Nägel in den Wänden, Verwendung von Glitzersprays, Sprüh-Luftschlangen,
Minikonfetti, Seifenblasenmaschinen, Tischfeuerwerke, Aufkleber an
Wänden, Fenstern oder Mobiliar.
6) Beleuchtung
Bei der allgemeinen Einweisung wird dem Mieter eine Übersicht, über die
Beleuchtungsmöglichkeiten (Bühne, kleine und große Deckenbeleuchtung,
Bodensteckdosen für variable Beleuchtung usw.) gegeben.
7) Heizung / Ofen
Im Alten Obstkeller gibt es eine Holzpellets-Zentralheizung. Außerdem
wird im Saal während der Heizperiode der große Grundofen angeschürt.
Diese Arbeit wird nur vom Vermieter erledigt. Dem Mieter ist es untersagt,
Holz eigenständig nachzulegen, an Abluftzügen oder Regler zu
manipulieren, da hierbei erhebliche Risiken für etwaige Verrußung,
Verpuffung, etc. bestehen.
8) Musik und Bühne
Die Akustik im Alten Obstkeller ist auch ohne große Lautsprecher oder
Verstärkeranlage hervorragend. Auch im Außenbereich kann Livemusik oder
Musik aus der Retorte abgespielt werden. Ab 22 Uhr muss aber der
Lärmpegel im Außenbereich angepasst werden, Livemusik und/oder
Lautsprecherverstärkung sind draußen ab dann nicht mehr gestattet.
Außerdem sind Fenster und Türen im Saal ab 22 Uhr unbedingt geschlossen zu halten.
Die vorhandene Bühnenbeleuchtung kann ohne Mehrkosten genutzt werden.
Ergänzungen mit eigener Lichttechnik ist gestattet.
9) Technik
Grundlegende Seminartechnik ist vorhanden und kann angemietet werden.
AGB - Außenbereich
10) Grillen
Im Garten befindet sich ein kleiner Grillplatz. Meterscheitholz kann
(gegen Mehrpreis) gestellt oder auch selber mitgebracht werden. Das kurze
Kaminscheitholz ist nicht für das Gartenfeuer zu nutzen. Ein
Feuerlöscher und Schaufel werden vom Obstkeller gestellt. Allgemeine
Brandschutzmaßnahmen hat der Mieter selbst zu treffen. Eine Haftung wird
nicht übernommen. Dies gilt auch für im Garten aufgestellte Fa-ckeln,
Laternen, o.ä.. Verschmutzungen im Grill- und Gartenbereich müssen vom
Mieter selbst beseitigt werden. Mehraufwand wird in Rechnung gestellt.
11) Garten
Im Außenbereich kommen ausschließlich Biertisch-Garnituren (oder
mietereigene oder Mietmöbel) zum Einsatz. Korb-, Bankett- und Seminarstühle
müssen im Saal
verbleiben. Auch Gartenschirme und Bistrostehtische (s.
Materialliste) können für den Außenbereich genutzt werden. Auch für
den Garten gilt: Liegengebliebener Müll oder Zigarettenkippen sind vom
Mieter zu beseitigen. Mehraufwand wird berechnet.
12) Parken
Die ausgewiesenen Parkflächen am Alten Obstkeller können unentgeltlich
benutzt werden. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Weitere Parkflächen
befinden sich in unmittelbarer Nähe in den Strassen "Am Hohen
Bild" und "Wendelinusring". Vom "wilden Parken"
entlang der Hauptstrassen wird dringend abgeraten.
13) Feuerwerk /
Himmelslaternen
Feuerwerk ist grundsätzlich vorab durch die Gemeinde Mönchberg zu
genehmigen. Hierbei sind die Auflagen bzgl. Mindestabständen zu Häusern,
Feldern sowie Dauer und Umfang des Feuerwerks einzuhalten. Feuerlöscher
usw. werden vom Obstkeller bereitgestellt. Die Nutzung von Himmelslaternen
oder sonstigen unkontrollierbaren, brennenden Flugkörper wie Ballons mit
Wunderkerzen o.ä. ist nicht gestattet.
AGB - Grundsätzliches
14) Rauchen
Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Alten Obstkellers, inklusive
der Toiletten auch aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet. Am
Eingangsbereich im EG finden sich Ascher und eine überdachte
Sitzgelegenheit, auch auf der Terrasse darf geraucht werden. Ascher stehen
bereit.
15) Mietdauer / Inkrafttreten /
Anzahlung
Generell werden die Räumlichkeiten von 12 Uhr mittags bis 12 Uhr mittags
des Folgetags vermietet. Abweichend können Halb-, Ganztages- sowie
Mehrtagesveranstaltungen vereinbart werden. Die Einzelheiten werden im
jeweiligen Mietvertrag geregelt. Der Mietvertrag tritt erst ab Eingang der
Anzahlung in Kraft. Die Anzahlung ist nur dann erstattungsfähig, wenn ein
Ersatzmieter denselben Termin gleichwertig verbindlich bucht. Falls der
Alte Obstkeller ohne Selbstverschulden von einem Mietvertrag zurücktreten
muß (z.B. wegen Schäden am Objekt), erhält der Mieter lediglich seine
geleistete Anzahlung zurück. Ansprüche des Mieters gegenüber Dritten
(z.B. dem Verursacher der Schäden) bleiben hierbei unberührt.
16) Schlüssel
Jedem Mieter wird ab Mietbeginn der Schlüssel zum Haupteingang
übergeben. Da der Alte Obstkeller über eine komplexe Schließanlage
verfügt, ist der Schlüssel bei Verlust mit € 3.000 zu ersetzen. Der
Schlüssel ist spätestens um 12 Uhr am Folgetag der Veranstaltung
zurückzugeben, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung hierüber
getroffen.
17) Haftung
Der Alte Obstkeller übernimmt keine Haftung für vom Mieter oder seinen
Gästen mitgebrachte Gegenstände oder Garderobe.
18) Rettungswege
Die Rettungswege (Notausgänge) sind vom Mieter frei zu halten (nicht zu
blockieren), sind nicht als Ein- oder Ausgänge für Gäste, sondern nur
als Notausgänge zu nutzen.
19) Reinigung
Die angemieteten Räumlichkeiten und sanitären Anlagen werden vor
Veranstaltungsbeginn vom Vermieter gereinigt. Nach Veranstaltungsende sind
die Räumlichkeiten besenrein und ohne Restmüll zu übergeben.
Mehraufwand wird berechnet.
20) Müll
Müll ist grundsätzlich vom Mieter selber zu entsorgen. Das gilt auch
für Biomüll, Glas und Verpackungsmüll. Müllsäcke sind im Obstkeller vorhanden.
Restmüll-Tüten der Gemeinde Mönchberg (für unsortierten Müll) können
ohne Aufpreis erworben werden.
21) Materialliste
Der Mieter erhält eine detaillierte Aufstellung aller gemieteten und
übergebenen Gegenstände nebst Preisliste für Ersatz beschädigter Teile
ausgehändigt.
22) Service
Gerne können über den Alten Obstkeller Servicekräfte (Spülkräfte,
Bedienungen, usw.) für Veranstaltungen angemietet werden.
23) Künstler
Der Alte Obstkeller vermittelt Ihnen gerne Kontakt zu diversen Künstlern.
23) Unterkünfte
Im Luftkurort Mönchberg stehen diverse Unterkünfte von Privatzimmern,
über Pensionen, Ferienwohnungen bis hin zu Hotels bereit. Eine Auflistung
findet sich auf unserer Homepage oder unter www.moenchberg.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Alten Obstkellers, Mönchberg, Änderungen & Ergänzungen
vorbehalten. Stand: 02.2012. |