Alter Obstkeller

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AGB - Ausstattung

1) Tischdecken
Gemietete Tischdecken werden sauber und gemangelt übergeben. Nach der Veranstaltung bleiben diese auf den Tischen liegen, um Flecken und Schäden einfach zu behandeln, bzw. zu erkennen.

2) Geschirr + Besteck 
Das Geschirr wird in der angemieteten Menge spülmaschinensauber übergeben. Eventuell muss der Mieter also nachpolieren. Nach der Veranstaltung muss alles spülmaschinensauber wieder zurückgegeben werden. Eventueller Bruch oder Verlust ist anzugeben und muss ersetzt werden (s. anliegende Liste). Zusätzliche oder eigene Geschirrteile können in der Teeküche des Alten Obstkellers gereinigt werden (keine Haftung!).

3) Tische / Bestuhlung
Zwei Wochen vor der Veranstaltung ist dem Vermieter der gewünschte Stellplan von Tischen, Stühlen und Theken, o.ä. mitzuteilen. Das Stellen der Tische erfolgt durch den Obstkeller. Nach der Veranstaltung können die Tische / Stühle stehen bleiben. Besenreine Rückgabe genügt. Alle Rattankorbstühle sind mit Kissen versehen. Die Bankettstühle werden ausschliesslich mit Stuhlhussen und gegen Aufpreis vermietet.

4) Getränke / Kühlung / Zapfanlage 
Der Alte Obstkeller verfügt über eine Edelstahl-Zapfanlage (Fassgröße 15l oder 30 l) mit integrierter Durchlaufkühlung, CO2 Flasche und Gläserspülbecken. Als Fassbier bitte Biere der Schlappeseppel Brauerei nutzen!

5) Dekoration 
Gerne vermitteln wir Kontakt zu Floristen und Dekorateuren. Selbstverständlich steht es frei, selbst zu dekorieren. Sämtliche Dekorationen (und auch dadurch entstandene Verschmutzungen wie Wachsflecken, Tannennadeln, Konfetti, Reißzwecken in den Holzbalken o.ä.) sind vom Mieter zu beseitigen. Mehraufwand wird in Rechnung gestellt. Nicht gestattet sind: Nägel in den Wänden, Verwendung von Glitzersprays, Sprüh-Luftschlangen, Minikonfetti, Seifenblasenmaschinen, Tischfeuerwerke, Aufkleber an Wänden, Fenstern oder Mobiliar.

6) Beleuchtung 
Bei der allgemeinen Einweisung wird dem Mieter eine Übersicht, über die Beleuchtungsmöglichkeiten (Bühne, kleine und große Deckenbeleuchtung, Bodensteckdosen für variable Beleuchtung usw.) gegeben.

7) Heizung / Ofen 
Im Alten Obstkeller gibt es eine Holzpellets-Zentralheizung. Außerdem wird im Saal während der Heizperiode der große Grundofen angeschürt. Diese Arbeit wird nur vom Vermieter erledigt. Dem Mieter ist es untersagt, Holz eigenständig nachzulegen, an Abluftzügen oder Regler zu manipulieren, da hierbei erhebliche Risiken für etwaige Verrußung, Verpuffung, etc. bestehen.

8) Musik und Bühne 
Die Akustik im Alten Obstkeller ist auch ohne große Lautsprecher oder Verstärkeranlage hervorragend. Auch im Außenbereich kann Livemusik oder Musik aus der Retorte abgespielt werden. Ab 22 Uhr muss aber der Lärmpegel im Außenbereich angepasst werden, Livemusik und/oder Lautsprecherverstärkung sind draußen ab dann nicht mehr gestattet. Außerdem sind Fenster und Türen im Saal ab 22 Uhr unbedingt geschlossen zu halten. Die vorhandene Bühnenbeleuchtung kann ohne Mehrkosten genutzt werden. Ergänzungen mit eigener Lichttechnik ist gestattet.

9) Technik 
Grundlegende Seminartechnik ist vorhanden und kann angemietet werden.

AGB - Außenbereich

10) Grillen 
Im Garten befindet sich ein kleiner Grillplatz. Meterscheitholz kann (gegen Mehrpreis) gestellt oder auch selber mitgebracht werden. Das kurze Kaminscheitholz ist nicht für das Gartenfeuer zu nutzen. Ein Feuerlöscher und Schaufel werden vom Obstkeller gestellt. Allgemeine Brandschutzmaßnahmen hat der Mieter selbst zu treffen. Eine Haftung wird nicht übernommen. Dies gilt auch für im Garten aufgestellte Fa-ckeln, Laternen, o.ä.. Verschmutzungen im Grill- und Gartenbereich müssen vom Mieter selbst beseitigt werden. Mehraufwand wird in Rechnung gestellt.

11) Garten 
Im Außenbereich kommen ausschließlich Biertisch-Garnituren (oder mietereigene oder Mietmöbel) zum Einsatz. Korb-, Bankett- und Seminarstühle müssen im Saal verbleiben. Auch Gartenschirme und Bistrostehtische (s. Materialliste) können für den Außenbereich genutzt werden. Auch für den Garten gilt: Liegengebliebener Müll oder Zigarettenkippen sind vom Mieter zu beseitigen. Mehraufwand wird berechnet.

12) Parken 
Die ausgewiesenen Parkflächen am Alten Obstkeller können unentgeltlich benutzt werden. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Weitere Parkflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe in den Strassen "Am Hohen Bild" und "Wendelinusring". Vom "wilden Parken" entlang der Hauptstrassen wird dringend abgeraten.

13) Feuerwerk / Himmelslaternen 
Feuerwerk ist grundsätzlich vorab durch die Gemeinde Mönchberg zu genehmigen. Hierbei sind die Auflagen bzgl. Mindestabständen zu Häusern, Feldern sowie Dauer und Umfang des Feuerwerks einzuhalten. Feuerlöscher usw. werden vom Obstkeller bereitgestellt. Die Nutzung von Himmelslaternen oder sonstigen unkontrollierbaren, brennenden Flugkörper wie Ballons mit Wunderkerzen o.ä. ist nicht gestattet.

AGB - Grundsätzliches

14) Rauchen 
Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Alten Obstkellers, inklusive der Toiletten auch aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet. Am Eingangsbereich im EG finden sich Ascher und eine überdachte Sitzgelegenheit, auch auf der Terrasse darf geraucht werden. Ascher stehen bereit.

15) Mietdauer / Inkrafttreten / Anzahlung 
Generell werden die Räumlichkeiten von 12 Uhr mittags bis 12 Uhr mittags des Folgetags vermietet. Abweichend können Halb-, Ganztages- sowie Mehrtagesveranstaltungen vereinbart werden. Die Einzelheiten werden im jeweiligen Mietvertrag geregelt. Der Mietvertrag tritt erst ab Eingang der Anzahlung in Kraft. Die Anzahlung ist nur dann erstattungsfähig, wenn ein Ersatzmieter denselben Termin gleichwertig verbindlich bucht. Falls der Alte Obstkeller ohne Selbstverschulden von einem Mietvertrag zurücktreten muß (z.B. wegen Schäden am Objekt), erhält der Mieter lediglich seine geleistete Anzahlung zurück. Ansprüche des Mieters gegenüber Dritten (z.B. dem Verursacher der Schäden) bleiben hierbei unberührt.

16) Schlüssel 
Jedem Mieter wird ab Mietbeginn der Schlüssel zum Haupteingang übergeben. Da der Alte Obstkeller über eine komplexe Schließanlage verfügt, ist der Schlüssel bei Verlust mit € 3.000 zu ersetzen. Der Schlüssel ist spätestens um 12 Uhr am Folgetag der Veranstaltung zurückzugeben, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung hierüber getroffen.

17) Haftung 
Der Alte Obstkeller übernimmt keine Haftung für vom Mieter oder seinen Gästen mitgebrachte Gegenstände oder Garderobe.

18) Rettungswege 
Die Rettungswege (Notausgänge) sind vom Mieter frei zu halten (nicht zu blockieren), sind nicht als Ein- oder Ausgänge für Gäste, sondern nur als Notausgänge zu nutzen.

19) Reinigung 
Die angemieteten Räumlichkeiten und sanitären Anlagen werden vor Veranstaltungsbeginn vom Vermieter gereinigt. Nach Veranstaltungsende sind die Räumlichkeiten besenrein und ohne Restmüll zu übergeben. Mehraufwand wird berechnet.

20) Müll 
Müll ist grundsätzlich vom Mieter selber zu entsorgen. Das gilt auch für Biomüll, Glas und Verpackungsmüll. Müllsäcke sind im Obstkeller vorhanden. Restmüll-Tüten der Gemeinde Mönchberg (für unsortierten Müll) können ohne Aufpreis erworben werden.

21) Materialliste 
Der Mieter erhält eine detaillierte Aufstellung aller gemieteten und übergebenen Gegenstände nebst Preisliste für Ersatz beschädigter Teile ausgehändigt.

22) Service 
Gerne können über den Alten Obstkeller Servicekräfte (Spülkräfte, Bedienungen, usw.) für Veranstaltungen angemietet werden.

23) Künstler 
Der Alte Obstkeller vermittelt Ihnen gerne Kontakt zu diversen Künstlern.

23) Unterkünfte 
Im Luftkurort Mönchberg stehen diverse Unterkünfte von Privatzimmern, über Pensionen, Ferienwohnungen bis hin zu Hotels bereit. Eine Auflistung findet sich auf unserer Homepage oder unter www.moenchberg.de.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Alten Obstkellers, Mönchberg, Änderungen & Ergänzungen vorbehalten. Stand: 02.2012.


Alter Obstkeller w Am Hohen Bild 23 w 63933 Mönchberg/Unterfranken
T: 09374-902156
w F: 09374-9799730 w info@obstkeller.de
Öffnungszeiten:  Samstags 10-14 Uhr oder nach Vereinbarung
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